Willkommen bei der Bohranzeige Online für Hessen, dem Portal des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), zur Anzeige von Bohrungen, die im Bundesland Hessen durchgeführt werden sollen. Die Anwendung soll das Meldeverfahren vereinfachen, nutzerfreundlicher machen und beschleunigen. Bitte beachten Sie bei Fragen die Hinweise auf der Startseite.
Alle geologischen Untersuchungen, darunter insbesondere Bohrungen, müssen gemäß Geologiedatengesetz (GeolDG) dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie 14 Tage vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden (§8 GeolDG).
Vor Bohrbeginn müssen eventuell Erlaubnisverfahren durchgeführt werden.
Bohrungen außerhalb Hessens müssen beim zuständigen Geologischen Landesdienst angezeigt werden.